Für die Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit von Beschäftigten gibt der Gesetzgeber dem Unternehmer mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (bisher BGV A3) klare Vorgaben für die regelmäßige und fachgerechte Prüfung elektrischer Maschinen und Ausrüstungen.
In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen hat, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden.
Typische Gefährdungssituationen beim Betrieb elektrischer Maschinen sind:
Die Grundsätze der DGUV V3 lauten:
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden." (§ 3 Abs. 1)
"Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden." (§ 3 Abs. 2)
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden." (§ 5 Abs. 1)
Für die Durchführung verweist die UVV auf die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik. Die grundlegenden sicherheitstechnischen Anforderungen sind in den Normen der DIN/VDE 0100 sowie DIN/VDE 0701/0702 enthalten. Die speziellen Anforderungen zur Überprüfung der elektrischen Sicherheit von Maschinen sind in der europäischen Norm IEC/EN 60204 (VDE 0113) festgelegt.
Mit uns als Partner für die Prüfung von Maschinen nach IEC/EN 60204 erhalten Sie Rechtssicherheit gegenüber der Berufsgenossenschaft, Ihren Mitarbeitern und Ihrem Versicherer. Die Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung und wird Ihnen nach der Prüfung als Nachweis ausgestellt.
Darüber hinaus werden durch die Maschinenprüfung Ausfall- und Stillstandzeiten verhindert, die mit einem nicht geringen Kostenrisiko verbunden sind.
Gemäß IEC/EN 60204 erfolgt die Überprüfung der elektrischen Sicherheit von Maschinen durch Sichtprüfung und Messungen:
Umfang der Sichtprüfung:
Zu überprüfen sind:
Überprüfen, dass keine Anzeichen vorhanden sind von
Für die Messungen verwenden wir das Prüfgerät PROFITEST 204 / MetraMachine 204 von GOSSEN METRAWATT. Hierbei handelt es sich um ein komplettes, mobiles System zur Prüfung der Sicherheit der elektrischen Ausrüstung von Maschinen nach EN 60204 / DIN VDE 0113. Dabei werden alle geforderten Messungen durchgeführt:
Zur Protokollerstellung auf dem PC werden sämtliche Messdaten per Schnittstelle in ein umfangreiches Prüfprotokoll übertragen.
Unsere Mitarbeiter sind durch umfangreiche Weiterbildungen und Seminare geschult, um diese technisch anspruchsvollen Prüfungen fachgerecht den Normen entsprechend durchzuführen.